Bei der Verwendung eines Gasgrills zu gewerblichen Zwecken gelten in Deutschland besondere Vorschriften. Nach der BGV D34 (Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zur Verwendung von Flüssiggas) sind bei gewerblicher Nutzung von Gasgrillgeräten eine Schlauchbruchsicherung und ein Druckminderer mit Überdrucksicherung zwingend vorgeschrieben.
Druckminderer mit Überdrucksicherung – zuverlässige Begrenzung des Eingangsdrucks
Ein Druckminderer mit Überdrucksicherung sorgt dafür, dass der hohe Druck des Gases aus dem Druckbehälter von bis zu 16 bar auf ein für die angeschlossenen Geräte optimales Maß von 50 bis 100 mbar reduziert wird.
Dies geschieht durch einen Drucksensor und ein mit ihm gekoppeltes Ventil – je höher der Eingangsdruck, desto weiter wird das Ventil geschlossen. So kann sichergestellt werden, dass z.B bei einer Gasflasche mit versehentlicher Überdruckabfüllung trotzdem der sichere und zuverlässige Betrieb des Gasgrills gewährleistet werden kann.
Schlauchbruchsicherung – Lebensretter für unvorhergesehene Zwischenfälle
Ebenfalls vorgeschrieben bei gewerblicher Nutzung eines Gasgrills ist die Schlauchbruchsicherung. Wie der Name schon verrät, soll diese Zusatzausstattung verhindern, dass bei Beschädigung oder Abriss des Gasschlauches unkontrolliert brennbares Gas entweicht. Die Liste der auslösenden Szenarios ist umfangreich: unvorsichtige Gäste könnten bei unbefugter Annäherung möglicherweise den Gasschlauch vom Gerät reißen, scharfkantige Utensilien den Schlauch beschädigen, Alterserscheinungen oder Hitzeeinwirkungen die Struktur des Schlauchmaterials schwächen.
Die Schlauchbruchsicherung muss bei jeder Verwendung des Gasgrills neu aktiviert werden. Bei Druckbeaufschlagung durch Aufdrehen der Gasflasche schließt die Schlauchbruchsicherung automatisch. Wenn die Gasflasche vollständig aufgedreht ist, wird der Entriegelungsknopf an der Schlauchbruchsicherung aktiviert und der Gasgrill ist startbereit. Sollte – z.B. durch Abreißen oder Durchtrennung des Schlauchs – der Gasdruck auf der Ausgangsseite unverhältnismäßig abfallen, verriegelt die Schlauchbruchsicherung automatisch die weitere Gaszufuhr.
Damit die Schlauchbruchsicherung nicht den „normalen“ Betrieb der angeschlossenen Brenner als Gasdruckabfall indiziert, hat jede Schlauchbruchsicherung eine feste Durchgangsleistung. Diese muss immer höher liegen als die Summe der Durchgangsleistungen aller angeschlossener Brenner.
Weitere Vorschriften zum Betreiben von Flüssiggasanlagen
In der BGV D34 heißt es weiterhin, dass „Anlagen … nur von Versicherten betrieben oder gewartet werden, die im Betreiben
oder in der Wartung dieser Anlagen unterwiesen sind und von denen zu erwarten
ist, dass sie ihre Aufgabe zuverlässig erfüllen.“ Das bedeutet, dass das Personal, welches den Gasgrill im Gewerbe betreibt, eine ausreichende Einweisung in die Funktionsweise der Geräte erhalten hat und im Notfall geeignete Maßnahmen zur Gefahrenabwendung ergreifen kann.
Nach §6 der VBG21 muss der Betreiber von Flüssiggasanlagen bei der Aufstellung weiterhin beachten, dass die Anlagen gegen mechanische Beschädigungen geschützt und nicht öffentlich zugänglich sind, die Druckgasbehälter nicht unzulässig erwärmt werden, keine brennbaren Materialien in der Nähe vorhanden sind und die Standsicherheit der aufgestellten Geräte gewährleistet ist.